Wir sind für Sie da!
Ab jetzt kann unser motiviertes Team neue Patienten aufnehmen!
Freuen Sie sich gemeinsam mit uns lass uns zusammen finden.
Bewerben Sie sich jetzt!
Sie wollen von Stunde eins dabei sein und unserer Familie beitreten?
Dann können wir Ihre aussagekräftige Bewerbung kaum erwarten.
Unsere Leistungen
Pflege für Jung und Alt (Mindestalter 18)
Leistungen nach SGB XI Grundpflege
Alle Bereiche der Pflege, wie z.B. Körperpflege, Zubereitung von Mahlzeiten, Hauswirtschaft und Betreuung sowie Pflegetätigkeiten aus den Bereichen des täglichen Lebens, wie duschen, waschen und Inkontinenzversorgung werden in der Grundpflege abgedeckt. Ab dem Pflegegrad 1 werden diese Leistungen von der Pflegekasse abgedeckt.
Leistungen nach § 39 SGB XI Verhinderungspflege
Sie pflegen Ihre Eltern oder Angehörige? Sind aber aufgrund einer Erkrankung oder anderweitig verhindert, sei es aufgrund eines Urlaubs, dann übernehmen wir im Rahmen der Verhinderungspflege Ihre Aufgaben. Um Ihnen diesen Freiraum zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber Finanzielle Mittel, auch finanzieller Natur, abhängig von Pflegegrad und Pflegezeitraum, vorgesehen. Sie können die Leistungen auch Stundenweise abrufen. Im Kalenderjahr können bis zu 1.612 Euro von der Pflegekasse abgerufen werden, wenn die Leistungen Stundenweise beantragt wird sonst längstens für 6 Wochen je Kalenderjahr. Ihnen stehen zudem Leistungen aus der Kurzzeitpflege zu welche 806 Euro betragen. Haben Sie Fragen dazu oder möchten diese Leistung in Anspruch nehmen? Dann sprechen Sie uns gerne an.
Leistungen nach SGB V Behandlungspflege
Bei der Behandlungspflege handelt es sich um medizinische Leistungen der Krankenkasse welche individuell auf sie abgestimmt sind. Diese Leistungen werden im Rahmen der häuslichen Krankenpflege vom Arzt verordnet und werden von uns bei der Krankenkasse beantragt.
Zu diesen Leistungen gehören unter anderem:
• Versorgung von Wunden (akut oder chronisch)
• Verabreichen von Spritzen
• Messen von Vitalwerten (z.B. Blutdruck, Blutzucker)
• Richten und Verabreichen von Medikamenten
• Versorgung einer PEG
• Infusion i.v. zur parenteralen Ernährung
• An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
• Kompressionsverbände an- und ablegen
• Uvm.
Leistungen nach § 37.3 SGB XI Pflegeberatungsgespräch
Sie werden zu Hause von Ihren Angehörigen gepflegt oder nahen Verwandten, dann haben Sie einen Anspruch auf Pflegegeld. Um weiterhin die Leistungen beziehen zu können müssen in regelmäßigen Abständen Pflegeberatungsgespräche von einem qualifizierten Dienstleister geführt werden. Die Kosten für das Beratungsgespräch übernimmt Ihre Pflegekasse. Der Beratungsbesuch oder das Beratungsgespräch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung bei der die Qualität der Pflege zu Hause gestärkt und gewährleistet werden soll.
Wir sind eine Familie
Unsere Mitarbeiter sind für uns das Wertvollste im Betrieb. Sie sind Mitarbeiter und eine unverzichtbare Stütze fürs Unternehmen. Uns ist es wichtig das Ihr morgens mit einem Lächeln aufwacht und euch auf den Tag mit uns freut. Wir möchten euer zweites zuhause sein. Bei uns gewinnt das WIR. Arbeiten auf Augenhöhe und mit flachen Hierarchien. Keiner wird alleine gelassen, Kompetenzen werden gesehen und fachgerecht verteilt. Es gibt Probleme? Dann finden WIR gemeinsam eine Lösung.
Ein TEAM kann nur ein Team werden, wenn es im regelmäßigen Austausch miteinander steht. Dafür treffen wir uns einmal in der Woche auf einen kleinen Plausch und auch bei der Mitarbeiter Auswahl habt ihr die Möglichkeit eure Meinung zu äußern. Denn man kann nur mit jemanden zusammen arbeiten der einem sympathisch ist. Wir wollen eine große Familie werden.